Amt Wilstermarsch - Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Wilster
Das Amt Wilstermarsch und die Stadt Wilster haben bis zum Jahr 2005 ihre Verwaltungsaufgaben in zwei getrennten selbständigen Verwaltungen innerhalb der Stadt Wilster erledigt. Mit dem gemeinsamen Ziel, die Verwaltungsaufgaben in einer gemeinsamen Verwaltung fachlich besser und wirtschaftlicher zu erledigen, nimmt die Stadt Wilster seit dem 01.07.2005 die Verwaltung des Amtes Wilstermarsch zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Anspruch. Dazu wurde durch Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Wilstermarsch und der Ratsversammlung der Stadt Wilster vom 17. März 2005 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben (Geschäftsführungsvertrag) geschlossen. Damit haben Stadt und Amt eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet und die Verwaltungsgeschäfte übertragen. Die Trägerschaft für die jeweiligen Aufgaben verbleibt jedoch bei der Stadt, mit Ausnahme der Standesamtsaufgaben, die dem Amt übertragen wurden.
Für die Zusammenführung der Verwaltungskräfte wurde dazu das bestehende Amtsverwaltungsgebäude erweitert.
Für verschiedene Fragen der Verwaltung wurden der Stadt Wilster weitergehende Rechte eingeräumt. Dazu wird ein Verwaltungsbeirat eingesetzt, der sich aus Mitgliedern des Amtsausschusses und der Ratsversammlung zusammensetzt.