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Ortsrecht

Die Gemeinden haben umfangreiche kommunale Aufgaben zu erfüllen. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist gewährleistet, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können.

§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt die Gemeinden generell, dies durch Satzungen zu erledigen. Satzungen sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Kudensee

    Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
    Entschädigungssatzung Kudensee
    Feuerwehrsatzung Kudensee
    Straßen- und Hausnummernsatzung Kudensee
    Hauptsatzung Kudensee
    Satzung Sondervermögen FF Kudensee
    Straßenreinigungssatzung Kudensee
    Hundesteuersatzung Kudensee
    Geschäftsordnung Kudensee
    Gebührensatzung Feuerwehr Kudensee

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