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Ortsrecht

Die Gemeinden haben umfangreiche kommunale Aufgaben zu erfüllen. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist gewährleistet, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können.

§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt die Gemeinden generell, dies durch Satzungen zu erledigen. Satzungen sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Brokdorf

    Jugendabteilung Feuerwehr Brokdorf
    Benutzungsordnung Sauna Brokdorf
    Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigungsanlage
    Benutzungsordnung Fitnessraum Brokdorf
    Benutzungs- und Entgeltordnung WOMOPlatz Brokdorf
    Benutzungs-/Hausordnung Sportplatz Brokdorf
    Straßenreinigungssatzung Brokdorf
    Satzung Sondervermögen FF Brokdorf
    Feuerwehrsatzung Brokdorf
    Hauptsatzung Brokdorf
    Gebührensatzung Feuerwehr Brokdorf
    Entgeltordnung EIS Brokdorf
    Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtung Brokdorf
    Hundesteuersatzung Brokdorf
    Geschäftsordnung Brokdorf
    Entschädigungssatzung Brokdorf
    Erschließungsbeitragssatzung Brokdorf
    Benutzungsordnung Freibad Brokdorf
    1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
    Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
    Haushaltssatzung der Förderstiftung Brokdorf für das Haushaltsjahr 2024

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