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Ortsrecht

Die Gemeinden haben umfangreiche kommunale Aufgaben zu erfüllen. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist gewährleistet, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können.

§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt die Gemeinden generell, dies durch Satzungen zu erledigen. Satzungen sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Wilster

    1. Änd. Satzung Kinder- und Jugendparlament Stadt Wilster
    Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt„
    Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt„
    Baumschutzsatzung
    Ortsgestaltungssatzung für den Bereich Schmiedestraße
    Ortsgestaltungssatzung für den Bereich der Rathausstraße
    Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich
    Erhaltung baulicher Anlagen
    Satzung Archiv Stadt Wilster
    Erhaltungssatzung Stadt Wilster – Anlage 2
    Erhaltungssatzung Stadt Wilster – Anlage 1
    Stellplatzsatzung Stadt Wilster
    Hauptsatzung Stadt Wilster
    Stadtverordnung Wilster – 1. Nachtrag
    Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
    Geschäftsordnung der Stadt Wilster
    Satzung über die Erhebung von Marktstands- und Sondernutzungsgebühren der Stadt Wilster
    Gebührensatzung Feuerwehr Stadt Wilster
    Satzung Kinder- und Jugendparlament der Stadt Wilster
    Feuerwehrsatzung Stadt Wilster
    Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtung in der Stadt Wilster
    Benutzungssatzung KiTa Schwalbennest Stadt Wilster
    Entschädigungssatzung Stadt Wilster
    Bücherei – Benutzungs- und Gebührensatzung Stadt Wilster
    Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser Stadt Wilster

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