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Ortsrecht

Die Gemeinden haben umfangreiche kommunale Aufgaben zu erfüllen. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist gewährleistet, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können.

§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt die Gemeinden generell, dies durch Satzungen zu erledigen. Satzungen sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Sankt Margarethen

    Straßen- und Hausnummernsatzung St. Margarethen
    Teilnahmegebühren KiTa St. Margarethen
    Feuerwehrsatzung St. Margarethen
    Entschädigungssatzung St. Margarethen
    Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser St. Margarethen
    Hundesteuersatzung St. Margarethen ab 01.01.2020
    Benutzungssatzung der KiTa „Deichmäuse” St. Margarethen
    Haushaltssatzung St. Margarethen für das Haushaltsjahr 2024
    Straßenreinigungssatzung St. Margarethen
    Gebührensatzung Feuerwehr St. Margarethen
    Satzung Sondervermögen FF St. Margarethen
    Hauptsatzung St. Margarethen
    Erschließungsbeitragssatzung St. Margarethen
    Bestimmungen Jugendabteilung Feuerwehr St. Margarethen
    Benutzungsordnung Dolling Huus St. Margarethen
    Geschäftsordnung St. Margarethen
    Abwasserbeseitigungssatzung St. Margarethen
    Hundesteuersatzung St. Margarethen

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